ZIVILRECHT

Hierzu gehören das Personen-, Schuld-, Sachen-, Erb- und Familienrecht. Rechtsanwalt Echternach deckt davon die Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinem Allgemeinen Teil (natürliche und juristische Personen, Rechtsgeschäfte, Verjährung), mit dem Recht der Schuldverhältnisse (Kauf, Tausch, Darlehen, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Dienst-, Werk-, Reisevertrag, Bürgschaft, Vergleich, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung), mit dem Sachenrecht (Eigentum, Miteigentum, Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Hypothek/Grundschuld/Rentenschuld, Pfandrecht) ab. Seine Beratung und Vertretung erstreckt sich sowohl auf das Erstellen individueller Verträge als auch auf deren Überprüfung und Überarbeitung sowie auf die Durchsetzung daraus herzuleitender Ansprüche.

Stichwortartig seien dafür folgende Begriffe genannt:

Namensrecht, Verbraucher, Unternehmer, Verein, Vertretung und Vollmacht, Elektronischer Geschäftsverkehr, Gegenseitiger Vertrag, Vertragsstrafe, Rücktritt, Widerruf, Erfüllung, Gläubiger, Schuldner, Miete, Pacht, Wohnraum, Gewerberaum, Mieterhöhung, Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft, Gemeinschaft, Rente, Bürgschaft, Vergleich, Schuldanerkenntnis, Besitz, Eigentum, Miteigentum, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Wohnrecht.