VERSICHERUNGSRECHT

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie in allen versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
  • Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung, private Haftpflicht-, betriebliche Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht)
  • Sachversicherung (Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer- und Einbruchdiebstahl)

Das Versicherungsrecht wird ganz entscheidend durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die dem einzelnen Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), aber auch durch darüber hinaus getroffene Vereinbarungen bestimmt. Konkretisiert werden die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers auf der einen und des Versicherers auf der anderen Seite werden in dem jeweiligen Vertrag. Zu Streitigkeiten kann es sowohl anlässlich des Vertragsabschlusses als auch während des Bestehens des Versicherungsverhältnisses kommen, überwiegend aber im Zusammenhang mit seiner Beendigung. Das gilt beispielsweise für die vor Abschluss des Vertrages und während seines Bestehens vom Versicherungsnehmer einzuhaltenden Obliegenheiten, außerdem für die Frage der Kündbarkeit eines Vertrages und seiner Widerrufsmöglichkeit, immer wieder aber auch hinsichtlich seines Verhaltens nach Eintritt des Versicherungsfalles bzw. nach Eintritt des Schadens,. Häufig ist es nur durch einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu erreichen, dem scheinbar überlegenen Versicherer auf gleicher Höhe und eben als ebenbürtige Partei des mit diesem bestehenden Versicherungsverhältnisses zu begegnen. Dabei geht es darum, die Leistungsverweigerung eines Versicherers auf ihre Rechtmäßigkeit hin zunächst vorgerichtlich zu überprüfen, dann aber auch berechtigte, jedoch abgelehnte Ansprüche gerichtlich weiterzuverfolgen, um für das damit verbundene Kostenrisiko eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Der regelmäßig vielseitige Versicherungsvertrag, die noch umfangreicheren Versicherungsbedingungen sowie die textlichen Informationen stellen ein äußerst komplexes Regelwerk dar, so dass dessen detaillierte Überprüfung von ganz entscheidender Bedeutung ist.

Lediglich beispielhaft seien dafür genannt:

Vertragsschluss, Versicherungsnehmer, versicherte Person, Versicherer, Beihilfeempfänger, Informations-/Beratungs-/Dokumentationspflicht, Widerruf, vorvertragliche Anzeigeobliegenheit, Gefahrerhöhung, Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung, vertragliche Obliegenheiten, Kündigungsrecht, Tarifwechsel, Leistungsfreiheit, Quotelung, Erst- und Folgeprämie, Zahlungsverzug, vorläufige Deckung, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Unterversicherung, Versicherungswert, Direktanspruch, Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall, Führerschein-/Fahrtüchtigkeitsklausel, Regress des Versicherers, vertraglicher Regressausschluss, freie Anwaltswahl, Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit, Überschussbeteiligung, Rückkaufswert/prämienfreie Versicherungssumme, Anerkenntnis, Nachprüfung.

Wir vertreten Versicherungsgesellschaften, Makler, Vermittler, Versicherungsnehmer und sowie Versicherte in sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.